Vorausschauen. Mitdenken. Beraten.

Haas & Hieret


Steuerberater Rechtsanwalt Partnerschaftsgesellschaft

Die Partnerschaftsgesellschaft H&H Haas & Hieret ist auf die Belange von Ärzten, Zahnärzten und anderen Heilberufen spezialisiert. Als Fachberater für den Heilberufebereich (IFU / ISM gGmbH) beraten wir seit vielen Jahren selbstständige und angestellte Mediziner. In dieser Zeit haben wir umfangreiche Erfahrungen in der wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Unterstützung dieser Branche erworben.

Ihr Vorteil: unser Wissen


Der ständige Wandel der gesundheitspolitischen Ziele unseres Landes verlangt zudem eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit den sich stets ändernden Grundvoraussetzungen, sodass unser Erfahrungsschatz täglich wächst.

Die Weitergabe unseres Wissens und unserer fachlichen Kompetenz ist selbstverständlich für uns und schlägt sich sowohl in unserer Beratung, als auch in der Veröffentlichung zahlreicher Fachpublikationen und Vorträge nieder.

Wir sind ausgezeichnet:

digitale steuerkanzlei haas und hieret
digitale steuerkanzlei haas und hieret

Heilberufe

Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt bei der Beratung von selbstständigen Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und anderen Angehörigen der Heilberufe.
Unser Angebot an Beratungsleistungen ist seit Jahren auf die speziellen Bedürfnisse dieses Personenkreises ausgerichtet.

Weitere Branchen

Vorrangiges Ziel der Kanzlei Haas & Hieret, ist es, dem Mandanten individuell ausgerichtete, fachübergreifende und qualifizierte Dienstleistungen anzubieten. Dazu streben wir eine langjährige Zusammenarbeit mit unseren Mandanten an - auf der Basis eines persönlichen Vertrauensverhältnisses.

Corona-Virus


Information für unsere Mandantinnen und Mandanten

Arbeitsausfälle, Quarantäne, Kurzarbeit sowie höhere Aufwendungen und Investitionen, die die Finanz- und Ertragslage sowie die Liquidität beeinträchtigen können - Themen, mit denen sich Praxisinhaber und Unternehmen aktuell auseinandersetzen müssen. Wesentliche Informationen, Links und Downloads finden Sie hier.

Mandanteninformation

meditaxa
  • 04.11.2023 15:44

    Was sind Praxisbesonderheiten?

    Praxisbesonderheiten können helfen, eine Nachforderung (landläufig „Regress”) zu vermeiden. Das Sozialgesetzbuch enthält keine Definition des Begriffes Praxisbesonderheiten.
  • 04.11.2023 15:44

    Neufassung: Arbeitszeitgesetz

    Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 über eine generelle Arbeitszeit Aufzeichnungspflicht für Arbeitgeber entschieden, sodass Arbeitgeber ab sofort die gesamte Arbeitszeit sämtlicher Arbeitnehmer, mit Ausnahme leitender angestellter Personen, unabhängig vom Arbeitsort in Echtzeit dokumentieren müssen.
  • 04.11.2023 15:44

    NäPa nach neuem Pflegeberufegesetz

    Seit September 2023 gelten die Regularien für nichtärztliche Praxisassistenten (NäPa) auch für medizinische Fachkräfte, die nach dem neuen Pflegeberufegesetz ausgebildet worden sind. Die KVen können demnach auch eine Zulassung als NäPa erteilen, wenn die generalisierte Pflegeausbildung durchlaufen wurde.

Unsere Kanzlei ist Mitglied der meditaxa Group e.V. 

Die meditaxa Group e.V. ist ein Fachkreis für Steuerfragen der Heilberufe und ein Zusammenschluss von Steuerberatern, Rechtsanwälten und Ärzten. Wir beraten über 10.000 Mandanten bundesweit aus Heilberufen in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen bei kassen- und privatärztlichen Themen.

meditaxa
meditaxa 106

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt systemeigene Komponenten, wie z.B. die weblication-Klick-Analyse und -Statistik, die dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen