Wer für Dienstreisen den Privatwagen nutzt, obwohl ein Firmenfahrzeug zur Verfügung steht, muss damit rechnen, dass nach aktuellem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) die entstandenen Fahrtkosten komplett vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen sein können.
Im Streitfall hatte ein Ehepaar im Jahr 2021 ein bebautes Grundstück, das sich seit über 10 Jahren in ihrem Eigentum befunden hatte, an ihre Tochter verkauft.
Die alleinsorgeberechtigte Mutter hatte nach dem Tod des Kindsvaters im Ausland die Erbschaft für das Kind ausgeschlagen und hierfür die erforderliche familiengerichtliche Genehmigung beantragt.
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