Regelmäßig müssen sich die Sozialgerichte mit dem Thema beschäftigen, wann Ärzte und Physiotherapeuten als selbstständig oder sozialversicherungspflichtig gelten.
Medizinische Fachangestellte (MFA) unterliegen im Gegensatz zu Ärzten nicht dem hippokratischen Eid, dafür aber elementaren ärztlichen Berufspflichten – darunter der Schweigepflicht und dem Schutz der Patientendaten.
Eine nach einer Kündigung ausgesprochene Mieterhöhung gilt als Angebot zur Fortsetzung des Mietverhältnisses.
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